Als Träger der Straßenbaulast für gemeindeeigene Straßen und Wege (§ 44 StrG Baden Württemberg) sind die Kommunen verpflichtet, alle Brücken, die in Verbindung mit den Gemeindestraßen stehen, nach ihrer Leistungsfähigkeit in den alltäglichen Verkehrsbedürfnissen genügenden und den allgemein anerkannten Regeln des Straßenbaus entsprechendem Zustand zu bauen, zu sprechen, zu erweitern und sonst zu verbessern (§9 Abs. 1 in Verbindung mit §2 Als. 2 Nr. 1 StrG).
Daraus ergibt sich die Pflicht, die Brücken zuverlässig bautechnisch zu überprüfen. Bei Nichteinhaltung dieser Überprüfung können beim Schadensfall erhebliche haftungsrechtliche Konsequenzen auf den Träger der Straßenbaulast zukommen.
> Einfache Prüfung und Hauptprüfung nach DIN 1076
gem. RI-EBW-PRÜF
> Erstellen eines Brückenzustandsberichts
> Zusammenfassung Abschlussbericht Brückenuntersuchung
> Sanierungsvorschläge mit Kostenberechnung
> Tragwerkseinstufung gem. Richtlinie BA für
Straßenbauwerke
> Verwendete Software: SIB-Bauwerke
> Zertifizierung unserer Mitarbeiter:
Zertifizierter Bauwerksprüfer gem. RI-EBW-Prüfer
und RI-ERH-ING
Zertifizierter Betonsanierer gem. SIVV
Dominik Brugger
Master of
Business Administration, B. Eng.
Prokurist
Telefon: +49 (0) 7520 96666-46
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